Weg mit §218 / §219b – Solidarität mit Kristina Hänel
Wir wollen, dass Information zugänglich ist – öffentlich, unkompliziert, für jede*n Deswegen teilen wir die Informationen, die die Gießener Ärztin Kristina Hänel bisher auf ihrer Website zum Thema Schwangerschaftsabbruch für ihre Patient*innen zu Verfügung gestellt hatte. Und nun (ab 19.01.2021) nicht mehr veröffentlichen darf, da es ihr nach Strafgesetzbuch §219a wegen „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ verboten wurde.
Wenn du dich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidest, wende dich an deine/n Frauenarzt*ärztin und an eine Beratungsstelle wie profamilia. Dort erhältst du mehr Informationen, auch dazu wie und wo der Abbruch durchgeführt werden kann.
In Göttingen kannst du die Beratungsstelle über ihre E-Mail goettingen@profamilia.de erreichen und findest sie in:
Profamilia Göttingen
Weender Landstr. 76a
37075 Göttingen
Die Liste Bundesärztekammer und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die Ärztinnen und Ärzte, Kliniken und Einrichtungen auflistet in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden (können) ist leider unvollständig. Hier kannst du sie aufrufen: https://www.familienplanung.de/beratung/schwangerschaftsabbruch/praxen-kliniken-und-einrichtungen/
Weg mit §218 und §219a!!!